Online bestellen – aber wie bezahlen?

+++Update 22.11.2021+++ Onlinebestellungen sind praktisch und schnell aufgegeben. Aber welche Bezahlmöglichkeiten bieten die Händlerinnen und Händler an, und was steckt eigentlich dahinter? Wir stellen Rechnung, Vorkasse, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal und giropay vor.

Online bezahlen

Die Qual der Wahl: Wer online bestellt, kann sich meistens zwischen mehreren Zahlungsmethoden entscheiden. Wo liegen die Vorteile, wer trägt das Risiko? Die Antworten geben wir in diesem kurzen Überblick.

Rechnung

Der Kauf auf Rechnung ist der Klassiker des Versandhandels. Wer früher Ware bei Neckermann, Quelle oder Otto geordert hat, zahlte immer per Rechnung. Dabei kommt die Rechnung zusammen mit der Ware ins Haus. Die Empfangenden müssen den Rechnungsbetrag entweder sofort oder innerhalb eines Zahlungszieles (oft 14 Tage) per Überweisung begleichen. Noch heute ist ein ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt. Inzwischen kommt die Rechnung aber auch per E-Mail. Damit wird es einfach, denn die Bezahlung mit Online-Banking oder Sparkassen-App ist bequemer. Besonders einfach geht es übrigens per Fotoüberweisung. Hier übertragen sich die Rechnungsdaten automatisch in das Bezahlformular. Die Zahlungspflichtigen geben dann die Überweisung mit dem gewohnten Sicherheitsmedium (z. B. pushTAN) frei.

Die Rechnung wählt, wer sicher gehen möchte, dass die Ware auch wirklich versendet wird oder wer das Geld noch nicht bei der Bestellung bezahlen möchte. Das Risiko liegt auf Seiten der Verkäuferinnen und Verkäufer. Zahlen die Kundinnen und Kunden nicht, muss ein Mahn- oder Inkassoverfahren eingeleitet werden. Daher bieten Händlerinnen und Händler diese Option ihren Neukundinnen und -kunden nicht immer an.

Vorkasse

Damit sind wir beim Gegenspieler der Rechnung – der Vorkasse. Hier geht die Ware erst dann auf den Versandweg, wenn die Bestellerinnen und Besteller den fälligen Betrag überwiesen haben. Kurz gesagt: Zuerst das Geld, dann die Ware. Damit verschiebt sich auch das Risiko auf die Käuferinnen und Käufer. Diese müssen hoffen, dass die Empfängerinnen und Empfänger die gewünschte Ware fristgerecht liefern. Häufig erhalten Neukundinnen und -kunden zunächst diese Option, bevor ihnen nach mehreren Bestellvorgängen auch die Rechnung angeboten wird.

SEPA-Lastschrift

Wer keine Überweisung als Zahlungsform verwenden möchte, ermächtigt die Händlerinnen und Händler einfach, den fälligen Betrag vom Girokonto einzuziehen. Das geht mit dem SEPA-Lastschriftmandat, das üblicherweise im Bestellvorgang erteilt wird. Vorteil der SEPA-Lastschrift: Nach der Belastung ist die Erstattung innerhalb von acht Wochen nach dem Belastungsdatum möglich. Während dieser Zeit können Uahlungspflichtige ohne Angabe von Gründen das Geld auf das eigene Konto zurückbuchen lassen. Damit liegt das Risiko wieder aufseiten der Händlerinnen und Händler. Neukundinnen und -kunden bieten sie diese Option daher nicht immer an.

Kreditkarte

Ebenfalls ein Klassiker und seit Beginn der Onlineshops dabei. Die Kundinnen und Kunden tragen die eigene Kreditkartennummer über eine gesicherte Verbindung ein, die in allen Onlineshops Standard sein sollte. Früher kam die Gültigkeit der Karte und die Prüfziffer hinzu. Seit September 2019 gibt es ein App-basiertes, zweistufiges Verfahren.  Dieses 3-D Secure-Sicherheitsverfahren für Mastercard oder Visa wird Sparkassenkundinnen und -kunden über die S-ID-Check App angeboten. Käuferinnen und Käufer erhalten in der App eine Nachricht mit den Details des Einkaufs. Sie werden gleichzeitig gebeten, die Zahlung über entsprechende Buttons entweder zu genehmigen oder abzulehnen. Nur wenn die Zahlung aktiv genehmigt wird, wird sie ausgeführt.

Vorteile der Kreditkarte sind zum einen die monatliche Abbuchung vom Girokonto. Damit verbunden ist ein Zahlungsziel. Zum anderen besteht bei Nichterbringung der Leistung die Möglichkeit über den Herausgeber der Kreditkarte eine Erstattung der Zahlung zu erwirken. Bei Insolvenzen von Fluglinien und Reiseveranstaltern hat das vielen Kreditkarteninhaberinnen und -inhabern geholfen. Grundsätzlich gilt aber auch bei der Kreditkarte: Zuerst die Zahlung, dann die Ware.

PayPal

Das PayPal-Konto ist ein virtuelles Konto: Die Identität des Kontos wird durch die E-Mail-Adresse des PayPal-Mitglieds definiert, es gibt also keine Kontonummer. Mit dem Konto können Zahlungen an Dritte ausgeführt und Zahlungen von Dritten empfangen werden. Dabei fungiert PayPal als Dienstleister für den Transfer. PayPal übernimmt nicht die Funktion eines Treuhänders, das heißt, es wird lediglich die Zahlungsabwicklung übernommen, unabhängig von der Leistungserbringung durch den Verkäufer. Ein elementarer Vorteil von PayPal – wie auch von anderen Micropayment-Systemen – ist es, dass via PayPal getätigte Zahlungen sofort den Zahlungsempfängerinnen und Empfängern gutgeschrieben werden und somit beispielsweise die sonst übliche Banklaufzeit einer Überweisung entfällt. In einem Onlineshop getätigte Käufe können somit sehr schnell bezahlt werden. Damit verkürzt sich die Lieferzeit, sofern die Verkäuferinnen und Verkäufer die Ware zeitnah nach dem Zahlungseingang versenden. Da auch hier die Käuferin oder der Käufer in Vorleistung geht, bietet paypal einen Käuferschutz an. (Quelle: Wikipedia)

giropay

Das neue giropay ist die Antwort der deutschen Banken und Sparkassen auf PayPal. Mit vielen Funktionen und Möglich­keiten. Einkäufe können damit direkt von Ihrem Girokonto in tausenden Online-Shops (wie Otto, Saturn oder MediaMarkt) bezahlt, Geld an Freunde gesendet oder Geld angefordert werden. Wer sich für die Bezahlung über den Benutzer­namen und Passwort entscheidet, erhält automatisch Käufer­schutz mit Geld-zurück-Garantie.

Ein Vorteil: Die Käuferdaten bleiben bei giropay geschützt, indem die Zahlungen durch die teilnehmenden Banken und Sparkassen bestätigt werden, ohne persönliche Daten an den Händler oder einen Dienstleister weiterzugeben.

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2 Gedanken zu „Online bestellen – aber wie bezahlen?“

  1. Erika Köhler-Elges schrieb am 29. April 2020 um 19:19 Uhr:

    Für jeden verständlich. Sehr einfach erklärt und übersichtlich dargestellt! Danke.

    1. Philipp Beck schrieb am 30. April 2020 um 11:42 Uhr:

      Hallo Frau Köhler-Elges, vielen Dank für das freundliche Feedback. Das bestärkt uns in den Planungen, noch weitere „Leicht-erklärt“-Artikel zu verfassen.