Aufgaben rund ums Online-Banking delegieren

Online-Banking leicht gemacht: Im Firmenkundenportal der Sparkasse Bremen können Unternehmen seit Kurzem eigenständig alle Nutzerinnen und Nutzer sowie Berechtigungen verwalten. Individuelle Bedürfnisse können bis aufs Kleinste abgestimmt werden.

Für manch kleines oder mittelständisches Unternehmen lohnt es sich nicht, die Vorteile einer Electronic-Banking-Software wie S-Firm der Sparkasse Bremen zu nutzen. Online-Banking ist eine gute Alternative, doch kam der Service bei Geschäftskonten bisher an seine Grenzen. „Das Online-Banking kommt eigentlich aus dem Privatkunden-Bereich. Es war daher bisher auf die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber ausgerichtet, nicht aber auf eine juristische Person wie eine GmbH, GbR oder einen Verein“, sagt Bastian Böttjer, Fachspezialist für Online-Services und Prozesse bei der Sparkasse Bremen.

Nutzerverwaltung erweitert

Das ist nun anders. Die Sparkasse Bremen bietet seit Kurzem an, Bankgeschäfte online als Firma erledigen zu können. Dazu bietet sie eine erweiterte Nutzerverwaltung an. „Einzelnen Mitarbeitenden oder sogar dem externen Steuerberater können ganz bestimmte Berechtigungen für ein oder mehrere Geschäftskonten im Online-Banking eingeräumt werden“, erklärt Böttjer.

Rahmenvertrag abschließen und loslegen

Voraussetzung dafür ist lediglich ein Rahmenvertrag, den die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer eines Unternehmens mit der Sparkasse Bremen abschließen muss. Im Anschluss kann sie oder er im Büro mit wenigen Klicks maßgeschneiderte Rechte und Kompetenzen beim Online-Banking an Mitarbeitende vergeben: So kann die Prokuristin etwa die Berechtigung erhalten, für neue Maschinen online einen Kredit zu beantragen, der Buchhalter das Recht, Gehälter zu überweisen und Lastschriften zu betreuen oder die Steuerberaterin die Möglichkeit, Kontoauszüge abzurufen.

Individuelle Kompetenzen festlegen

„Man kann dabei genau definieren, wer welche Beträge pro Tag überweisen darf“, erklärt Böttjer. Möglich ist es dabei, sowohl bestimmten Personen Berechtigungen zu gewähren als auch bestimmten Positionen. „Dann könnten zum Beispiel alle Buchhalterinnen und Buchhalter des Unternehmens die gleichen Aufgaben erledigen“, sagt Böttjer.

Wenn es die Geschäftsführung möchte, kann sie sich über jede getätigte Aktivität eines Mitarbeitenden im Online-Banking informieren lassen, auch übers Smartphone. „So kann man Aufgaben delegieren und dabei die Kontrolle behalten“, sagt Böttjer. Jederzeit können Rechte neu verteilt und Nutzerinnen oder Nutzer entfernt oder neu hinzugefügt werden.

 

[Text: Janet Binder]


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