Eine eigene Stiftung gründen und damit Gutes tun – das reizt viele Menschen. Manche schrecken aber vor der vermeintlichen Bürokratie zurück oder haben falsche Vorstellungen von den notwendigen finanziellen Mitteln. Dabei sind Aufwand und Kapitalbedarf gering.
Beim Vererben denken die meisten an den Vermögenstransfer an die nächste Generation. Wenn aber keine Kinder oder andere Erben da sind, spielen viele Erblasser mit dem Gedanken, ihr Vermögen der Gemeinschaft zugutekommen zu lassen – über eine eigene Stiftung. „Jeder hat ein Thema, das ihm wichtig ist, sei es die Krebsforschung, Hilfe für trauernde Kinder oder auch die Förderung von Studentenaustauschen“, sagt Detlef Grobler, Geschäftsführer der GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen. So mancher schiebt den Gedanken an eine eigene Stiftung jedoch schnell wieder beiseite, weil allgemein von zu hohen Summen für das Startkapital ausgegangen wird.
Gutes tun – mit Zustiftungsfonds bereits ab 25.000 Euro möglich
„Viele haben die Vorstellung, dafür Millionen einsetzen zu müssen, weil es sich sonst nicht lohnen würde“, so Grobler. Tatsächlich aber reicht bei der GUT FÜR BREMEN Stiftung für einen Zustiftungsfonds mit eigenem Namen bereits ein Kapital ab 25.000 Euro. „Der Stifter oder die Stifterin kann dabei selbst bestimmen, welche Institution gefördert werden soll.“ Möglich ist das, weil die Zustiftung unter der Dachstiftung GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen geführt wird. „Ob noch zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod, mit einer eigenen Stiftung können Herzensangelegenheiten nachhaltig und dauerhaft gefördert werden“, sagt Grobler. Viele Stifter würden schon zu Lebzeiten mit einer bestimmten Summe starten, die dann nach ihrem Tod erhöht wird.
Ein einfaches Konstrukt: alles aus einer Hand
Großen bürokratischen Aufwand brauche niemand zu befürchten. „Bei einer Zustiftung unter dem Dach von GUT FÜR BREMEN gibt es den schlicht nicht“, unterstreicht Grobler. Denn das sonst übliche Genehmigungsverfahren beim Senator für Inneres entfällt. Und da die Gremien der Dachstiftung auch die Aufgaben für die Zustiftung übernehmen, brauchen keine eigenen Organe berufen zu werden. Insgesamt entstehen nur marginale Kosten, da die meiste Arbeit ehrenamtlich erledigt wird. „Wir bieten ein ganz einfaches Konstrukt an: Der Stifter muss sich nur einen Namen für seine Stiftung aussuchen und einen Stiftungszweck benennen, der ihm wichtig ist“, so Grobler. So lange der Stifter lebe, könne er den Zweck jederzeit ändern.
GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen fördert gemeinnützige Institutionen
Das eingesetzte Kapital werde – gerade in Niedrigzinszeiten – auch in der eigenen Vermögensverwaltung der Sparkasse Bremen, „BremenKapital“, angelegt. Zusammen mit weiteren Erlösen und Einnahmen können so genügend Erträge an die vereinbarten gemeinnützigen Zwecke ausgezahlt werden. Mit rund einer Million Euro jährlich fördert die GUT FÜR BREMEN Stiftung gemeinwohlorientierte Institutionen und Projekte in Bremen. Profiteure können zum Beispiel Kinder, der Rhododendronpark, die Kammerphilharmonie oder auch das Mädchenhaus sein. Spenden für GUT FÜR BREMEN sind bereits ab einem Euro möglich, dann allerdings ohne Einfluss auf die Verwendung. Wer dagegen mindestens 100.000 Euro an die Hand nehmen will, für den ist auch die Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach der GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen möglich, in der bis zu drei Stiftungszwecke bestimmt werden können.
„Die letzten Jahre haben gezeigt, dass unser einfaches Stiftungskonstrukt sehr gut angenommen wird“, sagt Grobler. „Wir sind von der Entwicklung überwältigt.“
„Die letzten Jahre haben gezeigt, dass unser einfaches Stiftungskonstrukt sehr gut angenommen wird“, sagt Grobler. „Wir sind von der Entwicklung überwältigt.“
Ihr Ansprechpartner: Detlef Grobler, Geschäftsführer GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen, Tel.: 0421-179 3670, E-Mail: detlef.grobler@sparkasse-bremen.de
Sehr geehrte Frau Gheorghiu,
ich interessiere mich für das Thema Familienstiftung. Bei der Suche bin ich auf diesen Artikel gestoßen, der mich neugierig gemacht hat. Fällt auch die Familienstiftung unter die in diesen Beitrag dargestellten Sachverhalte? Ich habe mittlerweile gelesen, dass es da auch die Familien-KG (https://www.iww.de/gstb/archiv/musterfall-die-familien-kg-als-gestaltungsmittel-nutzen-rechtlich-und-steuerlich-optimale-loesungen-f27808), die Familiengesellschaft (https://monetaris.de/acht-vorteile-einer-familiengesellschaft/) und den Familienpool (https://www.iww.de/erbbstg/archiv/vermoegensnachfolge-der-familienpool-als-instrument-der-vorweggenommenen-erbfolge-f47932) gibt. Was sind da die Unterschiede oder ist das alles dasselbe? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, weil ich gemeinsam mit meinem Mann überlege, wie wir unsere Häuser möglichst sinnvoll an unsere Kinder weitergeben können.
Herzlichst Ihre
Steffi M.
Hallo Steffi M.,
gute Frage. Ich werde mich erkunden und Ihnen meine Antwort per E-Mail mitteilen.
Lieben Gruß,
Svenja Gheorghiu, Sparkasse Bremen