Wer sich den Zusatzschutz für die goldene Kreditkarte der Sparkasse Bremen nachträglich sichert, kann sorgenfrei seinen Urlaub buchen. Sollte eine Corona-Erkrankung oder Quarantäne den Urlaub verhindern, sind Reisende vor den finanziellen Folgen abgesichert.
Der Wunsch: Einfach mal wieder entspannen, sich zurücklehnen und die Seele baumeln lassen. Damit das besonders gut gelingt, sollten Reiselustige ihre Versicherungen prüfen. Gerade in Pandemie-Zeiten ist es wichtig, sich gegen mögliche Risiken abzusichern.
Leistungen der Kreditkarte Gold ergänzen
Bei der Kreditkarte Gold der Sparkasse Bremen sind bereits viele Leistungen abgesichert, die mit Corona im Zusammenhang stehen. Dafür sorgt die HanseMerkur als Versicherungspartner. So ist beispielsweise die Erkrankung an Covid-19 in der Reisekrankenversicherung auch in Pandemiezeiten abgedeckt. Was passiert aber, wenn Personen wegen des Verdachts auf eine Erkrankung ihren Flug nicht antreten können oder in häusliche Quarantäne müssen? Sorgenfrei ist, wer den Zusatzschutz im Vorfeld als Ergänzung zur Kreditkarte Gold abgeschlossen hat.
Das umfasst der Corona-Reiseschutz
Der Corona-Reiseschutz ist eine Erweiterung der in der Kreditkarte Gold enthaltenden Leistungen, die eine Reise-Rücktrittsversicherung und Reise-Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) einschließen. Wo ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit Covid-19 vorliegt, profitieren Versicherte mit dem Corona-Reiseschutz von diesen Vorteilen:
- Bei häuslicher Quarantäne: Muss der Versicherungsnehmende oder eine Risikoperson sich aufgrund einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) in eine persönliche häusliche Isolation (Quarantäne) begeben, erstattet die Versicherung die fälligen Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch.
- Bei Transportverweigerung: Wird dem Versicherungsnehmenden oder einer Risikoperson die Beförderung bzw. das Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise verweigert, erhalten diese ihre Storno- und/oder Reise-Mehrkosten bei Reiserücktritt oder -abbruch zurück.
Jetzt den Corona-Reiseschutz buchen
Der Corona-Reiseschutz muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Eine Selbstbeteiligung entfällt. Wer eine Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Reiseschutz als Familie (maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind unter 21 Jahre) abschließt, profitiert vom günstigen Familientarif.
Hier geht´s zum Corona-Reiseschutz. Weitere wichtige Tipps, die Sie bei ihrer Urlaubsplanung beachten sollten, finden Sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
schön, wenn man die Möglichkeit einer CORONA Reiseschutz Versicherung im Nachhinein erfährt ….
Ich versuche übrigens seit ca. 2 Stunden vergeblich, Ihre Notruf Nr 089411116111 anzurufen. ..sehr vertrauenswürdig!!!
Mit freundlichen Grüßen
W. Wefelmeier
Hallo Herr Wefelmeier,
das tut uns leid, dass Sie erst im Nachhinein von unserem zusätzlichen Reiseschutzangebot erfahren. Wir haben wirklich versucht, den Service auf einer Vielzahl unserer Kommunikationskanäle so bekannt wie möglich zu machen. Für Notrufe bzgl. Ihrer Karten können Sie immer auf die 116 116 zurückgreifen, aus dem Ausland mit der entsprechenden Landesvorwahl, also +49 116 116 (alternativ geht aber auch +49 30 4050 4050, falls das ausländische Netz nicht mit Sonderrufnummern umgehen kann). Für Ihre Kreditkarte gibt es noch die zusätzliche 24h-Hotline +49 681 9376 4599.
Allerdings unter dem Vorbehalt, dass Sie tatsächlich eine Kreditkarte von uns (der Sparkasse Bremen) in Verwendung haben! (Die von Ihnen angeführte Nummer ist uns leider unbekannt.)
Ihr Notfall hat sich hoffentlich zwischenzeitlich klären können?
Viele Grüße, Philipp Beck, Die Sparkasse Bremen
Probieren Sie mal die 089 411 116 336
Hallo Frau Fellner,
wahrscheinlich ist ihr Kommentar eine Antwort auf Wilhelm Wefelmeier? Dazu der Hinweis: Die von Ihnen angeführte Nummer gilt nicht für Kunden der Sparkasse Bremen!
Viele Grüße
Philipp Beck, Die Sparkasse Bremen
Gilt der beschriebene Reiseschutz auch für VISA Card Gold?
Hallo Imme Henke,
unsere VISA Card Gold beinhaltet ein umfangreiches Versicherungspaket, so wie es im Artikel beschrieben ist.
Zusätzlich kann hier der Corona-Reiseschutz besonders preiswert über unseren Partner HanseMerkur hinzugebucht werden.
–> https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=2002&adnr=3875192&fTypId=0&locale=de_DE
Die Informationen, welche Leistungen der Zusatzschutz genau beinhaltet, sowie FAQs des Anbieters finden Sie hier:
https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung
Viele Grüße
Nils Andresen/Die Sparkasse Bremen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 25.10.2021 eine Reise gebucht, die wir am 09.04.2022 antreten werden (2 Erwachsene). Nach Ihren derzeitigen Bedingungen muss eine Zusatzschutzversicherung für die Absicherung wegen Corona 4 Wochen nach Buchung erfolgen.
Meine Frage dazu, hat sich diese Geschäftsbedingung geändert? Bzw., gibt es eventuell Ausnahmen die den Abstand zum Reiseantritt betreffen?
Wir würden gern diese Zusatzversicherung Corona dazu buchen.
Danke und freundliche Grüße
Marlies Spatzier
Sehr geehrte Frau Spatzier,
der Abschluss der Corona-Zusatzversicherung muss 30 Tage VOR Reiseantritt erfolgen. Lediglich wenn die Zeit bis zum Reisebeginn < 30 Tage ist, muss der Abschluss 3 Tage nach Reisebuchung erfolgen. Voraussetzung für den Abschluss ist eine Kreditkarte Gold (Mastercard oder Visa) bei der Sparkasse Bremen. Sie können Ihre Reise also wie gewünscht absichern.
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=2002&adnr=3875192&fTypId=0&locale=de_DE
Beste Grüße
Nils Andresen/Die Sparkasse Bremen
Sind in der Mastercard Gold auch eine Reiserücktritts- und eine Reiseabbruchversicherung enthalten und muss man den
„Corona-Schutz“ mit beantragen und wie hoch sind die Kosten.
Hallo Herr Frieling,
in unserer Mastercard (und auch Visa Card) Gold ist eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für Sie und Ihre mitreisenden Familienangehörigen enthalten. Diese leistet immer dann, wenn Sie oder Ihre mitversicherten Familienangehörigen krankheitsbedingt den Urlaub nicht antreten können oder früher abreisen müssen. Mit dem Corona-Zusatzschutz können Sie für nur 9 Euro pro 1.000 Euro Reisepreis diesen Schutz erweitern. Dann sind auch zusätzlich anfallende Kosten abgesichert, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne (ohne eigene Erkrankung) nicht antreten können oder die Fluggesellschaft aufgrund eines (falsch) positiven Coronatests die Beförderung verweigert. Den Corona-Zusatzschutz können Sie individuell für jede Reise einzeln abschließen.
Beste Grüße
Nils Andresen/Die Sparkasse Bremen
Ich möchte in 3 Wochen nach Thailand fliegen! Ich habe die Mastercard Gold! Ist es richtig, dass ich dadurch Corona versichert bin?
Hallo Frau Harmening-Schwier,
mit unserer Gold-Kreditkarte sind Sie grundsätzlich in der Kreditkarten-Reiserücktrittsversicherung versichert, wenn Sie kurz vor Reisebeginn an Corona erkranken sollten. Wir empfehlen hier dennoch die Reiserücktrittsversicherung mit dem Corona-Zusatzschutz zu ergänzen. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise auch bei häuslicher Quarantäne oder Verweigerung der Beförderung (z.B. durch die Fluggesellschaft oder den Kreuzfahrtanbieter).
Mir freundlichen Grüßen
Nils Andresen/Die Sparkasse Bremen
Bin ich auch während einer Kreuzfahrt gegen COVID 19 versichert, habe die Goldkarte! Tritt COVID 19 kurz vor der Fahrt auf, zieht dann auch die Reiserücktriitsversicherung, mit Selbsbereiligung? Mit freundlichen Grüßen!
Peter Borowsky
Hallo Herr Birowsky,
mit unserer Gold-Kreditkarte sind Sie grundsätzlich in der Kreditkarten-Reiserücktrittsversicherung versichert, wenn Sie kurz vor Reisebeginn an Corona erkranken sollten. Wir empfehlen hier dennoch die Reiserücktrittsversicherung mit dem Corona-Zusatzschutz zu ergänzen. Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise auch bei häuslicher Quarantäne oder Verweigerung der Beförderung (z.B. durch die Fluggesellschaft oder den Kreuzfahrtanbieter).
Mir freundlichen Grüßen
Nils Andresen/Die Sparkasse Bremen
Hallo