Ukraine: Lokale Spenden für lokale Engagements

Stiftungshaus Bremen und Bürgerstiftung starten gemeinsame Aktion: Sparkasse Bremen spendet 10.000 Euro.

Thomas Fürst, Vorstandsmitglied bei der Sparkasse Bremen, Britta Hickstein, Vorstandsmitglied im Stiftungshaus Bremen und Stiftungsmanagerin bei der Sparkasse Bremen, Susanne Grobien, Mitglied der Bremischen Bürgerschaft und Eberhard Muras, Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Bremen, bei der gemeinsamen Solidaritätsveranstaltung in der Stadtteilfiliale Horn-Lehe. Foto: M. Bahlo / ©: Sparkasse Bremen

Die Geschehnisse in der Ukraine mit Massenflucht, Tod und Zerstörung sind herzzerreißend, tausende von Geflüchteten, zumeist Frauen und Kinder, suchen auch in Bremen Schutz. Sie brauchen unsere Unterstützung und Hilfe. Das Stiftungshaus Bremen und die Bürgerstiftung Bremen haben deswegen mit einem Kreis von Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen das Bremer Bündnis für die Ukraine gebildet. Der Startschuss fiel am 4. Mai 2022 – auf einer Solidaritätsveranstaltung mit und für Menschen aus der Ukraine in der Stadtteilfiliale Horn-Lehe der Sparkasse Bremen. Das Stiftungshaus Bremen präsentierte hier Vereine und Projekte der Ukraine-Hilfe und lädt zur persönlichen Begegnung ein.

Mit dem Bündnis werden Stiftungshaus und Bürgerstiftung erstmals gemeinsam aktiv. Harald Emigholz, Präsident des Stiftungshauses, sagt: „Wir setzen uns gemeinsam für Schutzsuchende aus der Ukraine in Bremen ein – um Not zu lindern, ihr Ankommen hier zu erleichtern und Perspektiven für einen längerfristigen Aufenthalt zu schaffen.“  Eberhard Muras, Vorstandsvorsitzender der Bürgerstiftung Bremen, sagt: „Wir wollen sie willkommen heißen, Begegnungen ermöglichen und schnelle Hilfe leisten.“

Hilfe für lokale Akteurinnen und Akteure

Thomas Fürst begrüßte die Gäste und sagte dem Bremer Bündnis für die Ukraine eine Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro zu. Foto: M. Bahlo / ©Sparkasse Bremen

Den Initiatoren ist der lokale Aspekt ganz besonders wichtig: „Wir wollen die Vereine in der Stadt unterstützen, die im direkten Kontakt mit den Schutzsuchenden sind und wissen, was wirksam ist“, sagt Emigholz. Denn diese wissen laut Muras, „was am nötigsten gebraucht wird, sie bieten Hilfe, Ansprache, Vermittlung, aber auch Kleidung, Spielsachen und Möglichkeiten, beruflich Fuß zu fassen.“ Bei großen nationalen Spendenaufrufen würden diese Vereine oft nicht bedacht, deswegen konzentriere sich das Bündnis auf lokale Akteurinnen und Akteure.

„Wir hoffen, eine Sammlungsbewegung zu starten, um mit den bereits eingeworbenen und den neuen Spenden die vielen Engagierten vor Ort in gemeinnützigen Projekten und Vereinen effizient zu unterstützen“, so die beiden Bündnispartner. „Der Bedarf ist riesig.“ Das Bündnis hat eine Aktions-Website, und ein Sonderkonto (bei der Bürgerstiftung Bremen) eingerichtet sowie bereits eine namhafte Spendensumme eingeworben. Die Förderrichtlinien sind klar und an der Lebenspraxis orientiert. Das Vergabeverfahren ist schlank organisiert: Auf der Aktions-Website www.bb4ua.de kann online eine Förderung beantragt werden, ein breit besetztes Vergabegremium entscheidet zügig über die Mittelvergabe. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen, die sich direkt an ukrainische Schutzsuchende richten oder sie in ihre Angebote integrieren. „Ankommen und Stabilisieren sind die ersten Schritte, aber wir denken Integration von Anfang an mit“, heißt es in dem Bündnis-Aufruf.

Solidarität bleibt wichtig

Die beiden Bündnis-Initiatoren weisen darauf hin, dass es ihr Ziel ist, bestehende Organisationen und Strukturen zu stärken und zu vernetzen und nicht in Konkurrenz zu anderen Spendenaufrufen zu stehen. „Die Solidarität in Bremen für die Ukraine und ihre Menschen ist unglaublich groß. Sie darf nicht nachlassen. Denn der Krieg dauert an und die Folgen werden uns noch sehr lange bedrückend beschäftigen.“

Bremerinnen und Bremer können ab sofort auf das Sonderkonto Ukraine
der Bürgerstiftung spenden:

IBAN DE94 2905 0101 0083 3088 33.

Die Bürgerstiftung Bremen stellt Spendenbescheinigungen aus.

Stiftungen sind nicht an Satzungszweck gebunden

Stiftungen sind im Übrigen nicht an ihren Stiftungszweck gebunden: Alle gemeinnützigen Organisationen dürfen laut Bundesfinanzministerium über den bisher geltenden § 58 Nr. 1 AO hinaus vorhandene Spenden ohne Zweckbindung tätigen. Sie dürfen demnach auch zur unmittelbaren Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten spenden – auch wenn dies nicht durch den Satzungszweck gedeckt ist.

Die Erstunterstützer

Zu den Erstunterstützern gehören: Sparkasse Bremen, Lampe & Schwartze Group, Leschaco, Gewoba, Brebau, Collegium Vermögensverwaltung AG, OHB, Zech Group, Bego, RSM, presse,contor, Crome-Wollenweber-Stiftung, Carl-Heinz und Hannelore Knief-Stitung, Ingrid und Rolf Möhlenbrock Stiftung.


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