Mit Fördermitteln zur Wunschimmobilie

Wohnriester, Baukindergeld oder Wohnungsbauprämie: Wer in Deutschland ein Eigenheim kaufen oder bauen will, muss die Kosten nicht allein tragen. Bund und Länder bieten eine Vielzahl an Fördermitteln an. Unsere Übersicht zeigt, welche Arten der staatlichen Förderung es gibt.

Vater mit Kind auf dem Arm schaut auf sein Smartphone.
Vater mit Kind auf dem Arm schaut auf sein Smartphone.

So hilft der Staat beim Kauf eines Eigenheims

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden. Eine Immobilie kaufen oder selbst bauen ist in Deutschland allerdings teuer. Die Ernüchterung kommt oft, wenn der künftige Eigenheimbesitzer oder die -besitzerin das persönliche Budget abgleicht.

Wer sein Traum vom Eigenheim nicht begraben will, muss oft entweder Abstriche machen – oder sich rechtzeitig um Unterstützung kümmern. Bund und Länder stellen unterschiedliche Förderinstrumente zur Verfügung. Die passende Unterstützung hängt dabei vor allem von der persönlichen Lebenssituation ab. Familien profitieren beispielweise von dem Baukindergeld, wohingegen die KfW-Bank besonders energieeffiziente Bauvorhaben fördert.

Für alle Maßnahmen gilt: Geld gibt es nur mit Antrag. Informieren Sie sich gründlich und frühzeitig, welche Förderung für Sie infrage kommt und beantragen Sie diese unbedingt vor Baubeginn. Der Überblick über die wichtigsten Förderprogramme rund um die eigenen vier Wände:

KfW-Förderung

Egal ob Sie ein Eigenheim neu bauen, kaufen oder sanieren wollen, die staatliche KfW Bankengruppe (KfW) unterstützt Ihr Vorhaben. Zur Finanzierung der Immobilie erhalten Sie ein zinsgünstiges und langfristiges Darlehen – unabhängig von Einkommen und Familienstand. Die Vergabe der Mittel setzt voraus, dass der Antragsteller das Darlehen ordnungsgemäß zurückzahlen kann.

Außerdem vergibt die KfW mit Unterstützung aus dem Bundeshaushalt Fördermittel zur energieeffizienten Sanierung. Auch der altersgerechte Umbau einer Immobilie wird unterstützt. Nähere Information erhalten Sie bei Ihrer Sparkasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne dabei, die KfW-Förderung zu beantragen.

Frau mit Dokumenten und Laptop am Tisch.
Frau mit Dokumenten und Laptop am Tisch.

Förderprogramme der Bundesländer

Neben den bundesweiten Fördermitteln der KfW bietet jedes Bundesland auch eigene Förderungen für den Hauskauf oder Hausbau an. Diese sind von Region zu Region ganz unterschiedlich. Lassen Sie sich in Ihrer Sparkasse beraten, welche Arten der Förderung es für Ihren Wohnort gibt. Dort erfahren Sie auch, wie diese mit bundesweiten Förderprogrammen kombinierbar sind.

Wohn-Riester

Diese Art der staatlichen Förderung ermöglicht es Ihnen, Ihre Immobilie schneller abzuzahlen. Ziel ist es, dass Sie im Alter mietfrei wohnen. Wohn-Riester wird alternativ auch als Eigenheimrente bezeichnet, weil dies eine Art der Altersvorsorge ist.

Die Förderung setzt einige Bedingungen voraus: Sie müssen die Immobilie selbst nutzen. Das Darlehen muss bis zum Beginn der Rente beglichen sein. Und Sie müssen mindestens vier Prozent Ihres jährlichen Bruttogehalts zur Tilgung des Kredits aufwenden. Nur so erhalten Sie die volle Zulage. Diese liegt bei maximal 175 Euro pro Jahr.

Baukindergeld – läuft am 31. März 2021 aus

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Pro Kind erhalten Sie 1.200 Euro, wenn Sie ab dem 1. Januar 2018 eine Immobilie gebaut oder erworben haben. Das Baukindergeld wird über zehn Jahre ausgezahlt – für jedes Kind können Sie also insgesamt eine Förderung von 12.000 Euro bekommen. Allerdings darf Ihr Haushaltseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen: 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wohnungsbauprämie

Sie haben einen Bausparvertrag – zum Beispiel von der LBS? Dann nutzen Sie auch die Wohnungsbauprämie. Diese erhalten Sie, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und jährlich mindestens 50 Euro in den Bausparvertrag einzahlen. Außerdem darf ab 2021 bei ledigen Personen das zu versteuernde Einkommen eine Höhe von 35.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Die Prämie steht Ihnen zu, egal ob Sie ein Eigenheim bauen, kaufen oder modernisieren wollen.

Arbeitnehmersparzulage

Ihr Unternehmen zahlt Ihnen vermögenswirksame Leistungen? Auch diese können Sie in Ihr Eigenheim investieren. Zahlen Sie die Summe in einen LBS-Bausparvertrag ein. Damit haben Sie auch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese beträgt neun Prozent Ihrer Sparleistung. Vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen liegt unter 17.900 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Wichtige Fragen:

Welche staatlichen Förderungen gibt es?

  • Wohn-Riester
  • Baukindergeld
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Wohnungsbau-Prämie
  • KFW-Förderung

Wie viel Förderung bekommt man beim Hausbau?

  • Wohn-Riester – Bei dieser staatlichen Förderung zahlen Sie einen bestimmten Anteil Ihres Monatseinkommens in den Wohn-Riester-Vertrag ein. Übersteigt die Sparsumme vier Prozent des Bruttoeinkommens, bezuschusst Sie der Staat mit 175 Euro im Jahr. Familien mit Kindern erhalten in der Regel einen jährlichen zusätzlichen Zuschuss von 300 Euro pro Kind. Darüber hinaus können Sie die Beiträge als Sonderausgaben des Staates von der Steuer absetzen.
  • Baukindergeld – Das Baukindergeld soll Familien und Alleinerziehenden den Traum von einer eigenen Immobilie ermöglichen. Anspruch haben Familien mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Dabei müssen die Kinder bei Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und die betreffende Immobilie aktuell die einzige im Besitz der Familien sein. Wer bereits eine Immobilie besitzt, erhält keine Förderung.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage – Vermögenswirksame Leistungen sind Zuschüsse vom Arbeitgeber, die Mitarbeitende für den Vermögensaufbau nutzen können. Die Höhe des Zuschusses bestimmt das Unternehmen, maximal 40 Euro können es sein. Wenn Arbeitnehmer das Geld in einen Bausparvertrag zahlen, erhalten sie zusätzlich 43 Euro vom Staat über die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Bedingung für die staatliche Förderung ist hierbei, dass das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro nicht übersteigt.
  • Wohnungsbau-Prämie – Wer mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag einzahlt, erhält darauf ab Januar 2021 10 Prozent Wohnungsbau-Prämie. Die staatliche Förderung ist jedoch nach oben gedeckelt: Ab 2021 werden pro Jahr maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren gefördert. Zudem zahlt der Staat das Geld nur, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher als 35.000 Euro ist.
  • KFW-Förderung – Die staatliche KfW-Bank unterstützt mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer beim Kauf oder Bau einer Immobilie. Der zinsgünstige Kredit ist auf 50.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von derzeit 0,84 Prozent pro Vorhaben begrenzt und muss für Maßnahmen rund um das Wohneigentum genutzt werden. Wenn Sie dabei noch besonders energieeffizient bauen oder sanieren, können Sie bis zu 100.000 Euro über die KfW zinsgünstig finanzieren.

Gelten die Förderungen sowohl für den Kauf von Häusern und Wohnungen als auch für den Neubau von Immobilien?

Sowohl beim Neubau als auch beim Kauf einer gebrauchten Wohnimmobilie können Sie unter den genannten Voraussetzungen die staatlichen Fördermittel erhalten. Die Förderung erfolgt je nach Angebot entweder in Form von staatlichen Zulagen, Steuervorteilen und vergünstigten Zinsen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

 


Mehr aus " Leben und Wohnen" zur Startseite

Mit Fördermitteln zur Wunschimmobilie teilen auf:


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

*