Förderantrag

Gesellschaftliches Engagement für Bremen – vielfältig, partnerschaftlich, nah bei den Menschen.

Wir sind als Bürgerinitiative gegründet worden. Von Anbeginn und entsprechend unseres satzungsmäßigen Auftrags stärken wir, als die Sparkasse der Bremerinnen und Bremer, die Lebensqualität in der Hansestadt. Wir ermöglichen gesellschaftliche Vielfalt, indem wir Projekte für ganz Bremen wie auch konkret vor Ort im Stadtteil unterstützen – verlässlich und als Partner auf Augenhöhe. Die Förderung umfasst Kunst und Kultur, den Sport, Wissenschaft und Bildung, Umwelt und Soziales sowie die Erhaltung des historischen Erbes der Hansestadt. Als Marktführer engagieren wir uns zusammen mit unseren Kunden für gesellschaftlich besonders relevante Themen. Wir stärken Bürgersinn, Ehrenamt und gesellschaftliche Teilhabe. Dazu zählt auch das ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das unserer Förderung ein persönliches Gesicht gibt.

Förderantrag

Förderrichtlinien

Grundsätzlich fördert die Sparkasse Bremen Einrichtungen oder Projekte in Bremen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Sport, Wissenschaft und Bildung, Umwelt und Soziales. Die Einrichtung oder das Projekt sollte keine originäre staatliche/hoheitliche Aufgabe wahrnehmen.

Der Antrag muss von einer Einzelperson über 18 Jahren bzw. einem Verein oder einer Institution gestellt werden.

Die Maßnahme sollte dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen oder nachhaltig wirksam für die Lebensqualität in Bremen sein.
Voraussetzung für die Projektförderung ist ein konkreter Projektplan: Die Finanzierbarkeit des Projektes sollte gewährleistet sein.

Folgende Unterlagen sind mit dem Förderantrag einzureichen:

  1. Eine kurze Beschreibung der Einrichtung oder des Projektes inkl. Projektziel mit folgenden Informationen (max. zwei A4-Seiten): Seit wann besteht die Einrichtung oder das Projekt? Welche Maßnahmen sieht die Einrichtung vor oder sind geplant,
    um das Projekt zu realisieren bzw. voranzubringen?
  2. Eine grobe Kostenkalkulation inkl. bereits vorhandener Fördergelder, die die Realisierbarkeit der Maßnahmen
    oder des Projektes erkennen lässt.
  3. Hinweis für Schulen: Wird bei der Bankverbindung als Empfänger der Schulverein angegeben, so muss dieser auch als Antragsteller genannt werden.

Ausgeschlossene Förderungen
Eine Vergabe von Förderungen schließt die Sparkasse in folgenden Fällen aus:

  • Förderungen an politische Parteien oder politisch motivierter Vereine und Interessengruppen
  • Förderungen von Einrichtungen oder Projekten, die eine originäre staatliche/hoheitliche Aufgabe wahrnehmen.
  • Förderungen, wenn es sich um laufende Personal-, Verwaltungs-, Bauunterhaltungs-, Reise- oder andere laufende Kosten (Honorarkräfte sind hiervon nicht umfasst).
  • Förderungen von Projekten, die vor Antragsstellung bereits begonnen haben oder abgeschlossen sind.

1. Informationen zum Antragstellenden

Verein / Institution *

Abteilung

Straße, Nr. *

PLZ, Ort *

Anrede des Antragstellenden *

Titel

Name des Antragstellenden *
(Bitte nur eine Person eintragen!)

Funktion des Antragstellenden

Telefon *

E-Mail-Adresse *

Bankverbindung

Kontoinhaberin / -inhaber *

IBAN *



2. Statistische Angaben zur Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitskriterien *

Erwartete Teilnehmerzahl *

Bitte nur Ziffern eingeben

3. Projektname *


4. Kurzbeschreibung der Maßnahme oder des Projektes bzw. Verwendungszweck (max. 300 Zeichen) *


5. Wo findet das Projekt / die Veranstaltung statt?

Stadtteil *

PLZ *

Datum bzw. Veranstaltungszeitraum

Weitere Angaben zum Datum bzw. Veranstaltungszeitraum


6. Zielgruppe (mit Altersangabe) *


7. Förderbetrag

benötigte Gesamtsumme *

bitte nur Ziffern eingeben

Euro

Eigenmittel

bitte nur Ziffern eingeben

Euro

Unterstützung durch andere Förderer *

bitte nur Ziffern eingeben

Euro

angefragter Förderbetrag *
bei "Sponsoring" bitte Betrag inklusive ggf. zu berechnender Mehrwertsteuer einfügen.

bitte nur Ziffern eingeben

Euro


8. Sonstiges / Was sollten wir über Ihre Einrichtung oder Ihr Projekt noch wissen?


9. Folgende Unterlagen sind dem Förderantrag beizufügen*:

Eine Kurze Projektbeschreibung (max. zwei A4-Seiten)

Projektbeschreibung (nur pdf), max. 20 MB
  • Projektbezeichnung (Titel)
  • Seit wann besteht das Projekt?
  • Welches Ziel steht dahinter?
  • Welche Maßnahmen sind geplant, um das Projekt zu realisieren bzw. voranzubringen?
  • Gab es bereits Fördergelder und wenn ja, von wem?

Eine Kostenkalkulation

Kostenkalkulation (nur pdf), max. 20 MB

10. Erklärung / Einverständnis der / des Antragsstellenden

  1. Ich versichere, dass meine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Mein Förderantrag wird sowohl von der Die Sparkasse Bremen AG (Sparkasse Bremen) als auch von der GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen auf seine Fördermöglichkeit hin geprüft. Alle nachträglichen bedeutsamen Änderungen der Maßnahmen oder des Projektes (hauptsächlich der Finanzierung) werde ich der Sparkasse Bremen oder der GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen unverzüglich mitteilen.
  2. Mir ist bekannt, dass ein rechtlicher Anspruch auf die geplante Förderung durch die Sparkasse Bremen bzw. die GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen nicht besteht.
  3. Mit dem Absenden dieses Förderantrages erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Sparkasse Bremen und / oder
    die GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen meine Daten speichert und an Dritte, z.B. eine Jury, weitergeben kann, soweit dies für die geplante Förderung der Einrichtung oder des Projektes notwendig ist. Ich bin ebenfalls damit einverstanden, dass:

    • die Sparkasse Bremen und die GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen meine Angaben zur internen Dokumentation, Verwaltung und Weiterleitung speichert und nutzt sowie den Mitgliedern ihrer Gremien zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekannt gibt.
    • der Name der Einrichtung oder des Projektes bzw. ggf. mein Name im Zusammenhang mit dieser Einrichtung oder diesem Projekt der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird, falls eine Förderentscheidung positiv ausfällt.
    • mein Antrag auch für andere mögliche Förderungen der Sparkasse Bremen und der GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen geprüft werden kann. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfasst sind, sind davon nicht betroffen.

  4. Für Fotos, die ich diesem Förderantrag beifüge, besitze ich die entsprechenden Rechte (Urheberrecht bzw. Erlaubnis des Fotografen, Einverständnis der abgebildeten Personen) und stelle die Fotos der Sparkasse Bremen bzw. der GUT FÜR BREMEN Stiftung der Sparkasse in Bremen kostenfrei für die unter 11.3 genannten Verwendungszwecke zur Verfügung.

Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Sparkasse Bremen im Zuge von mehr Transparenz, Spenden und Sponsorings auf ihrer Homepage www.Sparkasse-Bremen/Nachhaltigkeit/Transparenz öffentlich ausweist.

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